(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Aurum Detailing (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der professionellen Fahrzeugpflege und -veredelung.
(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der individuellen Auftragsbestätigung oder dem schriftlichen Angebot.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(1) Anfragen des Auftraggebers über die Website, per E-Mail oder telefonisch sind unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(1) Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Verwendung hochwertiger Produkte und Materialien durch.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Zusätzliche Leistungen, die während der Durchführung erforderlich werden, werden nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber erbracht.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und sind Endpreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist enthalten, sofern anwendbar.
(2) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot oder der gültigen Preisliste des Auftragnehmers.
(3) Die Zahlung ist bei Abholung des Fahrzeugs bzw. nach Abschluss der Arbeiten fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei Aufträgen über 1.000 EUR kann eine Anzahlung von bis zu 50 % vereinbart werden.
(1) Vereinbarte Termine werden nach besten Kräften eingehalten. Verzögerungen aufgrund unvorhergesehener Umstände (z. B. Materiallieferung, Wetterbedingungen) berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen und nach Fertigstellung abzuholen.
(1) Bei Übergabe des Fahrzeugs wird der Zustand dokumentiert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf bestehende Schäden oder Besonderheiten hinzuweisen.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für vorbestehende Schäden, die nicht bei der Übergabe dokumentiert wurden.
(3) Wertgegenstände sind vor der Übergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände.
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistungen.
(2) Reklamationen sind unverzüglich, spätestens bei Abholung des Fahrzeugs, geltend zu machen.
(3) Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber eine Minderung des Preises verlangen.
(4) Gewährleistungsansprüche für Versiegelungen und PPF richten sich nach den jeweiligen Herstellerangaben.
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Der Auftraggeber kann den Auftrag bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren.
(2) Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen kann der Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung von bis zu 30 % des vereinbarten Preises berechnen.
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Auftrag bei Vorliegen wichtiger Gründe abzulehnen oder abzubrechen.
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Auftragsabwicklung verarbeitet werden.
(3) Fotos des Fahrzeugs dürfen zu Dokumentations- und Referenzzwecken verwendet werden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.